ABGB: §§ 1152, 1295 Abs 1
WEG: §§ 23, 31
Der Verwalter ist nicht befugt, einem Wohnungseigentümer seinen Sonderbeitrag zur Rücklage für eine erforderliche Sanierungsmaßnahme deshalb zurückzuzahlen, weil
ABGB: §§ 1152, 1295 Abs 1
WEG: §§ 23, 31
Der Verwalter ist nicht befugt, einem Wohnungseigentümer seinen Sonderbeitrag zur Rücklage für eine erforderliche Sanierungsmaßnahme deshalb zurückzuzahlen, weil