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Keine Anrechnung einer Erbschaftsschenkung auf den Pflichtteilsanspruch

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/621Zak 2015, 355 Heft 18 v. 5.10.2015

AußStrG: §§ 157, 177

ABGB: §§ 787, 1278

Im Fall des Erbschaftskaufs oder der Erbschaftsschenkung gibt der Erwerber die Erbantrittserklärung selbst ab. Die Einantwortung hat an ihn zu erfolgen. Der Erwerber wird Gesamtrechtsnachfolger des Erben.

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