ABGB: § 339
Mit Besitzstörungsklage kann auch Wiederherstellung begehrt werden. Bei dem verschuldensunabhängigen possessorischen Wiederherstellungsanspruch handelt es sich allerdings nicht um Naturalrestitution iSd § 1323 ABGB, sondern bloß um einen Unterfall des Beseitigungsanspruchs, dh des Anspruchs auf Ausschaltung der Störungsquelle.