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Keine Befangenheit des Richters wegen Mitgliedschaft im Österreichischen Cartellverband

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/601Zak 2015, 339 Heft 17 v. 22.9.2015

JN: § 19 Z 2

Die Mitgliedschaft des Richters und einer Partei oder eines Zeugen in Verbindungen, die im Österreichischen Cartellverband zusammengeschlossen sind, begründet noch keine Befangenheit.

OGH 30. 7. 2015, 8 Ob 68/15f

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