vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu Sinn und Unsinn der Verbraucherschlichtung am Beispiel Telekom

ThemaDr. Philipp Lust, LL.M.Zak 2015/588Zak 2015, 328 Heft 17 v. 22.9.2015

Aufgrund aktueller EU-Vorschriften wird mit 2016 eine dauerhafte Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte eingerichtet. Inhaltlich ist sie mit der weiterhin gesonderten Streitschlichtung bspw im Bereich der Telekommunikation verwandt. Insoweit hilft der Blick auf die langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich, um Probleme zu vermeiden. Entsprechend wird die bisherige Telekom-Entscheidungspraxis im vorliegenden Beitrag formal gegliedert und übersichtlich dargestellt. Im Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG, BGBl I 2015/105) wurde diesen Erfahrungen kaum Rechnung getragen. Umso mehr sind sie bei den nun auszuarbeitenden Verfahrensregeln zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte