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Verwirkung des Scheidungsunterhalts wegen falscher Anschuldigungen?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/559Zak 2015, 314 Heft 16 v. 8.9.2015

EheG: § 74

Anschuldigungen des Unterhaltsberechtigten gegen den Unterhaltspflichtigen (hier: Vergewaltigungsvorwürfe) können nur dann zur Verwirkung des Scheidungsunterhalts führen, wenn sie objektiv falsch sind und im Bewusstsein der Wahrheitswidrigkeit erhoben werden.

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