In Fortführung früherer Beiträge bieten die Autoren einen aktuellen Überblick über die Rsp zur Haftung von Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern, Insolvenzverwaltern, Notaren und insb Rechtsanwälten für Fehler und gehen zudem auf die Regeln ein, die in Bezug auf die Einhaltung von Fristen zu beachten sind. Resümierend halten sie fest, dass der Haftungsmaßstab für Rechtsberater vom OGH laufend ausgeweitet wird. Insb weisen sie auf die E 3 Ob 159/12x = Zak 2013/293, 162 hin, nach der fehlende Hinweise des Vertragserrichters auf umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Rechtsgeschäfts zu einer Haftung führen können, weil Grundlagen des Umsatzsteuerrechts bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzen sind.