Die Entscheidung 9 ObA 131/11x1 ist geradezu ein Musterbeispiel für Mobbing unter Arbeitskollegen. Sie zeigt auch die Aktualität und die Brisanz des Themas "Mobbing". Nachdem der vom betroffenen Arbeitnehmer in die Pflicht genommene Arbeitgeber nichts gegen das Mobbinggeschehen unternommen hatte, trat der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus und klagte den Arbeitgeber erfolgreich auf Schadenersatz. Im folgenden Beitrag werden die Grundlagen für Schadenersatzansprüche wegen Mobbings untersucht. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.