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Schadenersatzrechtliche Folgen von Mobbing

ThemaMag. Andrea Boninsegna/Dr. Christoph KasperZak 2015/484Zak 2015, 268 Heft 14 v. 3.8.2015

Die Entscheidung 9 ObA 131/11x11JBl 2014, 460 (Mosler) = ZAS 2013/46, 279 (Pirker) = DRdA 2013/35, 341 (Smutny). ist geradezu ein Musterbeispiel für Mobbing unter Arbeitskollegen. Sie zeigt auch die Aktualität und die Brisanz des Themas "Mobbing". Nachdem der vom betroffenen Arbeitnehmer in die Pflicht genommene Arbeitgeber nichts gegen das Mobbinggeschehen unternommen hatte, trat der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus und klagte den Arbeitgeber erfolgreich auf Schadenersatz. Im folgenden Beitrag werden die Grundlagen für Schadenersatzansprüche wegen Mobbings untersucht. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.

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