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Rauchmelder - Duldungspflicht des Mieters

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/450Zak 2015, 243 Heft 13 v. 15.7.2015

Nach Ansicht des dt BGH (VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14) hat ein Wohnungsmieter die einheitliche Ausstattung aller Mietobjekte durch den Vermieter mit Rauchwarnmeldern als Verbesserungsmaßnahme auch dann zu dulden, wenn er seine Wohnung bereits selbst mit Brandmeldern ausgestattet hat.

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