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Zuspruch künftiger Heilbehandlungskosten als Vorschuss - Minus zum uneingeschränkten Klagebegehren

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/438Zak 2015, 238 Heft 12 v. 1.7.2015

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325

ZPO: § 405

Der Ersatz von Kosten einer Heilbehandlung, die noch nicht stattgefunden hat, sondern erst beabsichtigt ist (hier: Korrekturoperation), kann vom Geschädigten nur in Form eines - später abzurechnenden - Vorschusses begehrt werden.

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