ABGB: § 838a
WEG: § 32
Ein Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern über die Aufteilung der Kosten einer Verwaltungsmaßnahme ist gem § 838a ABGB im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Die Bezugnahme im Begehren auf eine bereicherungs- oder schadenersatzrechtliche Anspruchsgrundlage kann daran nichts ändern.