vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Gewährleistungsfrist bei verborgenen Sachmängeln

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/430Zak 2015, 235 Heft 12 v. 1.7.2015

ABGB: §§ 932, 933 Abs 1, §§ 933a, 1497

KSchG: § 9 Abs 1

Nach stRsp läuft die Gewährleistungsfrist auch bei verborgenen Sachmängeln bereits ab Übergabe. Nur im Fall der Zusicherung einer besonderen Eigenschaft beginnt die Frist erst mit jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem das Fehlen dieser Eigenschaft erkennbar wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte