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Entschädigung der Fischereiberechtigten für den laufenden Betrieb einer Anlage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/423Zak 2015, 232 Heft 12 v. 1.7.2015

WRG: §§ 15, 117

EisbEG: § 8 Abs 1

Die Entschädigung von Nachteilen, die ein Fischereiberechtigter durch den laufenden Betrieb eines zeitlich befristet bewilligten Wasserkraftwerks erleidet (hier: auf 60 Jahre bewilligt), hat nicht in Form einer Einmalzahlung, sondern in Form von wertgesicherten jährlichen Renten zu erfolgen.

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