vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ersitzung eines Wegerechts durch einen Wanderverein

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/385Zak 2015, 213 Heft 11 v. 16.6.2015

ABGB: §§ 492, 1460

Auch ein Wanderverein kann ein Wegerecht für die Allgemeinheit an einem zum Wandern genützten Weg ersitzen. An die Ersitzungsvoraussetzung der Notwendigkeit des Wegs sind - wie bei der Ersitzung durch eine Gemeinde -

Seite 213


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte