IO: §§ 6, 7, 110, 113
ZPO: § 587 Abs 2 Z 4, § 594
Die §§ 6 und 7 IO, die eine Prozesssperre während des Insolvenzverfahrens sowie die Unterbrechung anhängiger Verfahren durch die Insolvenzeröffnung anordnen, erfassen auch Schiedsverfahren.
IO: §§ 6, 7, 110, 113
ZPO: § 587 Abs 2 Z 4, § 594
Die §§ 6 und 7 IO, die eine Prozesssperre während des Insolvenzverfahrens sowie die Unterbrechung anhängiger Verfahren durch die Insolvenzeröffnung anordnen, erfassen auch Schiedsverfahren.