ABGB: § 879
Die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Käufers ohne Einschaltung eines Treuhänders kann beim Kauf einer Liegenschaft aus einer Insolvenzmasse nicht als sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB angesehen werden, zumal der Erwerb vom Masse- bzw Insolvenzverwalter typischerweise erheblich geringere wirtschaftliche Risiken in sich birgt als der Kauf vom Eigentümer.