Dass der Vermieter die zentrale Wasserversorgungsanlage des Miethauses regelmäßig auf das Vorhandensein von Legionellen prüfen lassen muss, lässt sich nach Ansicht des BGH (VIII ZR 161/14) schon aus seinen vertraglichen Verkehrssicherungspflichten ableiten. Beachte zu dieser Thematik auch Zak 2013/786, 424; Zak 2014/300, 160; 8 Ob 106/12i = Zak 2013/736, 402.