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Keine wirksame Zustellung an den grundlos bestellten Abwesenheitskurator

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/338Zak 2014, 178 Heft 9 v. 20.5.2014

ZPO: §§ 116, 411, 464 Abs 2

Wenn die Bestellung des Abwesenheitskurators offenkundig unzulässig erfolgte (hier: wegen der fehlenden Bescheinigung des unbekannten Aufenthalts), kann die Zustellung des Urteils an den Kurator nicht den Eintritt der formellen Rechtskraft bewirken.

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