ZPO: §§ 116, 411, 464 Abs 2
Wenn die Bestellung des Abwesenheitskurators offenkundig unzulässig erfolgte (hier: wegen der fehlenden Bescheinigung des unbekannten Aufenthalts), kann die Zustellung des Urteils an den Kurator nicht den Eintritt der formellen Rechtskraft bewirken.