vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Doppelter Einheitssatz bei Teilnahme an einer Befundaufnahme außerhalb des Kanzleisitzes

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/336Zak 2014, 178 Heft 9 v. 20.5.2014

ZPO: § 41

RATG: § 23 Abs 5, TP 3 A III

Zusätzlich zu dem Honorar, das für die Teilnahme des Parteienvertreters an der Befundaufnahme durch einen Sachverständigen nach TP 3 A III RATG gebührt, kann in die Kostennote gem § 23 Abs 5 RATG der doppelte Einheitssatz aufgenommen werden, wenn die Befundaufnahme außerhalb des Kanzleisitzes des Rechtsanwalts stattfand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte