ABGB: §§ 862a, 879 Abs 3
ECG: § 12
Eine als Antwort auf eine E-Mail automatisch versendete Abwesenheitsnotiz kann den wirksamen Zugang der E-Mail verhindern, weil der Absender dadurch praktisch zeitgleich mit der Absendung davon erfährt, dass der Empfänger die in seiner Mailbox einlangenden Nachrichten vorübergehend (etwa aus Krankheits-, Empfangs- oder Erholungsgründen) nicht abruft.