GBG: §§ 61, 63
ZPO: § 14
Eine Löschungsklage, deren Stattgebung dazu führen würde, dass nicht der Kläger, sondern ein nicht in das Verfahren einbezogener Dritter das Eigentum an der Liegenschaft wieder erlangt, ist abzuweisen.
GBG: §§ 61, 63
ZPO: § 14
Eine Löschungsklage, deren Stattgebung dazu führen würde, dass nicht der Kläger, sondern ein nicht in das Verfahren einbezogener Dritter das Eigentum an der Liegenschaft wieder erlangt, ist abzuweisen.