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Neuerrichtung eines Heustadels durch den allein benützungsberechtigten Miteigentümer

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/281Zak 2014, 155 Heft 8 v. 8.5.2014

ABGB: §§ 828, 834, 838a

Das ausschließliche Nutzungsrecht, das einem Miteigentümer mit Benützungsregelung eingeräumt worden ist, umfasst auch das Recht, Erhaltungsmaßnahmen und Substanzveränderungen ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer durchzuführen, solange deren wichtige Interessen davon nicht berührt werden.

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