ABGB: § 364 Abs 2, § 1295 Abs 2
Das Recht, gegen vom Nachbargrundstück (hier: von einem privaten Beachvolleyballplatz) herüberfliegende Bälle mit nachbarrechtlicher Unterlassungsklage vorzugehen, findet seine Grenze im Schikaneverbot. Wenn in einem Zeitraum von drei Jahren lediglich vier Bälle auf das Grundstück des Klägers gelangt sind, ist von Schikane auszugehen.