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Judikaturübersicht: Grobes Verschulden des Wegehalters

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2014/271Zak 2014, 146 Heft 8 v. 8.5.2014

Die deliktische Haftung des Wegehalters nach § 1319a ABGB setzt grobes Verschulden voraus. Der folgende Beitrag bietet einen ausführlichen Überblick zu den Einzelfallentscheidungen, die zur Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ergangen sind.

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