vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Slonina, Vorgreifende Abweisungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts bei der Stufenklage? ecolex 2014, 237.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2014/224Zak 2014, 120 Heft 6 v. 1.4.2014

Der Autor wendet sich gegen die Praxis, dass Rechtsmittelgerichte, die mit dem Manifestationsbegehren einer Stufenklage befasst sind und den geltend gemachten Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch abweichend vom Erstgericht als nicht berechtigt ansehen, die gesamte Stufenklage einschließlich des noch unbestimmten Leistungsbegehrens abweisen. Bei einer Stufenklage handle es sich um eine kumulative Häufung einer Manifestations- und einer Leistungsklage. Wenn das Teilurteil des Erstgerichts auf Stattgebung des Manifestationsbegehrens angefochten wird, sei das Leistungsbegehren kein Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens und falle folglich auch nicht in die Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts. Die im Instanzenzug erfolgte Abweisung des Auskunftsbegehrens mache das Leistungsbegehren auch nicht zwangsläufig sinnlos, könnte der Kläger doch mittlerweile außerprozessual über die Anspruchshöhe Kenntnis erlangt haben oder eine Schätzung iSd § 273 ZPO anstreben. Der Leistungsprozess sei weiterhin beim Erstgericht anhängig. Dort müsse dem Kläger vor der Abweisung die Verbesserung der Unbestimmtheit des Begehrens ermöglicht werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte