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Tretthahn/Hiersche, How to dismantle an Italian Torpedo, Gerichtsstandsvereinbarungen nach der neuen EuGVVO, ÖJZ 2014, 57.

LiteraturübersichtInternationalZak 2014/195Zak 2014, 100 Heft 5 v. 19.3.2014

Ab 10. 1. 2015 wird die EuGVVO durch die Neufassung VO (EG) 1215/2012 ersetzt. Der Beitrag befasst sich mit jenen Neuerungen, die sich gegen Torpedo- bzw Blockadeklagen wenden, mit denen ein Verfahren an einem vereinbarten ausschließlichen Gerichtsstand blockiert werden soll. Die Autoren zeigen insb auf, dass die Prüfung der Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung dem vereinbarten Gericht vorbehalten ist, das trotz des bereits anhängigen Torpedoverfahrens über seine Zuständigkeit zu entscheiden hat. Das zuerst angerufene Gericht habe das Verfahren bis dahin auszusetzen und sich für unzuständig zu erklären, sobald das vereinbarte Gericht seine Zuständigkeit feststellt. Halte es sich nicht an diese Vorgaben, habe dies allerdings keine Auswirkungen auf die Anerkennungsfähigkeit seiner Entscheidung.

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