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Haftungsfreizeichnung zwischen Unternehmern (I)

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/172Zak 2014, 92 Heft 5 v. 19.3.2014

ABGB: § 879 Abs 3

ZPO: §§ 112, 237

Die Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln nach § 879 Abs 3 ABGB greift auch bei Verträgen zwischen Unternehmern ein. Der Maßstab für die Annahme einer gröblichen Benachteiligung kann jedoch strenger sein.

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