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Geltungskontrolle von AGB - Haftungsregelung in Tarifordnung als ungewöhnliche Klausel

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/170Zak 2014, 92 Heft 5 v. 19.3.2014

ABGB: § 864a

Die verwaltungsbehördliche Genehmigung von AGB (hier: der Tarifordnung eines Zivilflugplatzes durch die Luftfahrtbehörde gem § 74 LFG) schließt die Geltungs- und Inhaltskontrolle durch die Zivilgerichte nicht aus.

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