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Keine Wiedereinsetzung bei Judikaturänderung

ThemaUniv.-Ass. Mag. Andreas Frössel, BAZak 2014/123Zak 2014, 66 Heft 4 v. 5.3.2014

Der Autor zeigt im vorliegenden Beitrag anhand einer kürzlich ergangenen Entscheidung des OLG Wien auf, dass die bewusste Unterlassung eines Rechtsmittels auch im Fall einer nachträglichen Judikaturänderung nicht mittels Wiedereinsetzung saniert werden kann.

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