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Präklusivfrist für Ersatzansprüche des Bestandgebers bei Beherbergungsverträgen?

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/60Zak 2014, 37 Heft 2 v. 28.1.2014

ABGB: §§ 1111, 1489

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Bestandgebers für die Beschädigung oder missbräuchliche Abnützung des Bestandobjekts müssen gem § 1111 S 2 ABGB innerhalb der Präklusivfrist von einem Jahr ab Rückstellung gerichtlich geltend gemacht werden.

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