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Enteignungsentschädigung für "Grünland mit Entwicklungspotential"

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/52Zak 2014, 35 Heft 2 v. 28.1.2014

ABGB: § 365

AHG: § 1

Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück hat das Gericht nicht nur die bestehende Widmung zu berücksichtigen, sondern auch eine realistische künftige Verwendungsmöglichkeit, die Auswirkungen auf den Marktpreis hat.

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