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Keine Festsetzung des unbekannten Geburtsdatums im Pflegschaftsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/42Zak 2014, 32 Heft 2 v. 28.1.2014

ABGB: § 21 Abs 2, § 183 Abs 1 (= § 172 Abs 1 alt)

Die Festsetzung des unbekannten Geburtsdatums des Kindes und der daraus folgenden Dauer der Obsorge durch das Pflegschaftsgericht ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.

OGH 14. 11. 2013, 2 Ob 206/13b

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