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Hagen, Anm zu immolex 2014/102.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2014/840Zak 2014, 440 Heft 22 v. 9.12.2014

Zu 3 Ob 186/13v = Zak 2014/212, 116: Das im Mietvertrag eingeräumte Vorkaufsrecht des Mieters entfällt mit der Beendigung des Mietverhältnisses, sofern der Vereinbarung nicht deutlich zu entnehmen ist, dass Mietverhältnis und Vorkaufsrecht unabhängig voneinander Bestand haben sollen.

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