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Beitritt als Nebenintervenient wegen Ankündigung von Regressforderungen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/835Zak 2014, 439 Heft 22 v. 9.12.2014

ZPO: §§ 17, 18

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Nebenintervention ist kein strenger Maßstab anzulegen.

Die - etwa durch eine entsprechende Ankündigung - plausibel dargelegte Gefahr, dass eine Partei des Hauptprozesses im Fall ihres Unterliegens Regressforderungen gegen den Nebenintervenienten erheben könnte, begründet ein ausreichendes rechtliches Interesse an seinem Beitritt.

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