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Mitverschulden des Radfahrers wegen Verstoßes gegen die Radwegbenützungspflicht

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/829Zak 2014, 437 Heft 22 v. 9.12.2014

ABGB: §§ 1304, 1311

StVO: § 68 Abs 1

Einen Radfahrer, der vom Lenker eines nachfolgenden Kfz auf der Fahrbahn übersehen wird, trifft ein Mitverschulden an dem Unfall, wenn ihm ein Verstoß gegen die Radwegbenützungspflicht vorzuwerfen ist (hier: Verschuldensteilung im Verhältnis 2:1 zu Lasten des Lkw-Lenkers, der bei Dunkelheit nicht auf Sicht gefahren war und den Radfahrer trotz ordnungsgemäßer Beleuchtung zu spät wahrgenommen hatte).

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