ABGB: § 828 Abs 2, §§ 830, 920
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Mit der Rechtskraft des Urteils über die Realteilung der Miteigentumsliegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum erlöschen entgegenstehende Benützungsregelungen.
ABGB: § 828 Abs 2, §§ 830, 920
WEG: § 3 Abs 1 Z 3
Mit der Rechtskraft des Urteils über die Realteilung der Miteigentumsliegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum erlöschen entgegenstehende Benützungsregelungen.