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Entkräftung einer verbindlichen Patientenverfügung durch konkrete Hinweise auf Geschäftsunfähigkeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/818Zak 2014, 433 Heft 22 v. 9.12.2014

ABGB: § 268 Abs 2, § 283

AußStrG: § 123

Gem § 268 Abs 2 ABGB ist die Bestellung eines Sachwalters zur Entscheidung über medizinische Behandlungen ausgeschlossen, soweit der Betroffene mit einer verbindlichen Patientenverfügung vorgesorgt hat. Allerdings ist die Verfügung entkräftet und die Bestellung eines Sachwalters zulässig, wenn konkrete Hinweise dafür bestehen, dass der Betroffene im Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr einsichts- und urteilsfähig war.

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