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Auslegung eines Vermächtnisses

RechtsprechungErbrechtZak 2014/785Zak 2014, 415 Heft 21 v. 25.11.2014

ABGB: §§ 655, 684

ZPO: § 228

Zur Auslegung eines Vermächtnisses können auch außerhalb der Anordnung liegende Umstände herangezogen werden, die auf den Willen des Erblassers schließen lassen. Das Ergebnis der Auslegung muss aber einen - wenn auch noch so geringen - Anhaltspunkt in der Verfügung selbst finden (Andeutungstheorie).

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