vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinbarung eines Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/755Zak 2014, 397 Heft 20 v. 11.11.2014

MRG: § 25

Ein Entgelt iSd § 25 MRG für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss in dem Sinn gesondert vereinbart werden, dass eine ausreichende Differenzierung zwischen dem Hauptmietzins und dem zusätzlich zu bezahlenden Entgelt vorgenommen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte