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Vereinbarung eines Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/755Zak 2014, 397 Heft 20 v. 11.11.2014

MRG: § 25

Ein Entgelt iSd § 25 MRG für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss in dem Sinn gesondert vereinbart werden, dass eine ausreichende Differenzierung zwischen dem Hauptmietzins und dem zusätzlich zu bezahlenden Entgelt vorgenommen wird.

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