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Keine weitere Erhöhung der Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte

In aller KürzeZak 2014/733Zak 2014, 382 Heft 20 v. 11.11.2014

Durch das 2. StabG 2012 wurde die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte (§ 49 Abs 1 JN) mit 1. 1. 2013 auf 15.000 € angehoben (siehe Zak 2012/286, 142). Zu den weiteren in diesem Gesetz vorgesehenen Erhöhungsschritten (auf 20.000 € mit 1. 1. 2015 und auf 25.000 € mit 1. 1. 2016) wird es nicht mehr kommen. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien (607/A 25. GP) hat vor Kurzem den Nationalrat passiert. Begründet wurde der Antrag damit, dass der angestrebte Ausgleich bei der Auslastung von Bezirks- und Landesgerichten bereits durch den ersten Anhebungsschritt erreicht worden ist.

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