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Mitwirkungspflicht an der Feststellung der Abstammung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/11Zak 2014, 14 Heft 1 v. 15.1.2014

AußStrG § 85

Um die Vaterschaft eines bereits verstorbenen Mannes festzustellen oder auszuschließen, können dessen Kinder im Abstammungsverfahren gem § 85 Abs 3 AußStrG gegen ihren Willen gezwungen werden, an einem DNA-Test mitzuwirken.

OGH 28. 10. 2013, 8 Ob 54/13v

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