AußStrG § 85
Um die Vaterschaft eines bereits verstorbenen Mannes festzustellen oder auszuschließen, können dessen Kinder im Abstammungsverfahren gem § 85 Abs 3 AußStrG gegen ihren Willen gezwungen werden, an einem DNA-Test mitzuwirken.
OGH 28. 10. 2013, 8 Ob 54/13v