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Neuer Normalkostentarif

In aller KürzeZak 2014/700Zak 2014, 362 Heft 19 v. 28.10.2014

In BGBl II 2014/245 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 9. 2014 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2013 geltenden Tarif (Zak 2013/640, 346).

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