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Zwangsverwalter zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten - kein Rekurs bei Weisungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/680Zak 2014, 357 Heft 18 v. 7.10.2014

MRG: § 6 Abs 2

EO: §§ 114, 132 Z 4

Beschlüsse, die im Rahmen der gerichtlichen Überwachung des Zwangsverwalters ergehen, der zur Durchführung einer Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeit bestellt wurde, sind gem § 132 Z 4 EO iVm § 6 Abs 2 MRG - mit Ausnahme der Verhängung von Geldstrafen - nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar. Auch gegen den Beschluss, den Antrag auf Erteilung einer Weisung an den Zwangsverwalter abzuweisen, kann daher kein Rekurs erhoben werden.

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