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Keine Räumungsklage eines Hälfteeigentümers gegen den Willen des anderen

RechtsprechungSachenrechtZak 2014/672Zak 2014, 354 Heft 18 v. 7.10.2014

ABGB: §§ 523, 833

Die Regel, dass jeder Miteigentümer alleine mit Eigentumsfreiheitsklage gegen eigenmächtige Eingriffe eines anderen Miteigentümers oder eines Dritten in das Miteigentumsobjekt vorgehen kann, gilt nicht, wenn er sich dadurch in Widerspruch zu allen übrigen Miteigentümern setzen würde.

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