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Kontaktrecht trotz der ablehnenden Haltung des unmündigen Kindes

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/666Zak 2014, 352 Heft 18 v. 7.10.2014

ABGB: § 187 (= § 148 Abs 1 und 2 alt)

AußStrG: §§ 105, 108

Nur gegen den Willen eines bereits mündigen Minderjährigen kann das Kontaktrecht des Elternteils gem § 108 AußStrG nicht durchgesetzt werden.

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