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Ablauf der Verjährungs- oder Präklusivfrist als Oppositionsgrund

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/644Zak 2014, 339 Heft 17 v. 24.9.2014

EO: § 35

ABGB: § 1111

Der Ablauf der Verjährungs- oder Präklusivfrist für jenen Anspruch, aufgrund dessen im Exekutionstitel die Regresspflicht des Verpflichteten festgestellt worden ist, bildet einen Oppositionsgrund.

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