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Unterlassene Mitteilung einer Änderung der Abgabestelle

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/642Zak 2014, 338 Heft 17 v. 24.9.2014

ZustG: § 8

Wenn eine Partei während des ihr bekannten Verfahrens ihre Abgabestelle ändert, hat sie dies dem Gericht gem § 8 Abs 1 ZustG unverzüglich mitzuteilen. Solange dem Gericht weder durch die Partei noch auf anderem Weg (zB durch das Zustellorgan) bekannt geworden ist, dass die bisherige Abgabe-

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