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Arzthaftung wegen eines Fehlers bei der Pränataldiagnostik

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/638Zak 2014, 336 Heft 17 v. 24.9.2014

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1311

Der Zweck der Pränataldiagnostik liegt auch darin, drohende Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes zu erkennen und der Mutter bzw den Eltern dadurch eine sachgerechte Entscheidung über den gesetzlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen. Schäden, die den Eltern

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